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Vorsorgevollmacht
Vorvalutierungszuschlag
Vorzugsaktie

Vertragsfreiheit



Vertragsfreiheit bedeutet, dass niemand zum Abschluss eines Vertrages gezwungen werden kann (Abschlussfreiheit). Jeder kann seinen Vertragspartner selbst aussuchen und somit kann ein Kaufantrag immer abgelehnt werden. Zusätzlich darf der Inhalt der Verträge frei gewählt werden.