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Stundung Eine Stundung gilt als Zahlungsaufschub durch den Gläubiger an den Schuldigen. Hierbei benötigt eine Stundung keiner speziellen Form. Eine Stundung wird zum Beispiel dann verwendet, wenn die sofortige Zahlung von Schulden dem Schuldner seine wirtschaftliche Existenz rauben würde (erhebliche Härte). Zusätzlich ist es möglich wenn ein Schuldner glaubhaft versichern kann das die Schuld momentan nicht tilgbar ist, später aber das Geld zur Verfügung steht (zum Beispiel durch eine neue Arbeitsstelle), das der Gläubiger auf eine Zahlung verzichtet. Zusätzlich entstehen bei einer Stundung Stundungs Zinsen, diesen können jedoch durch einen Vertrag auch entfallen. Sollten diese Zinsen dennoch anfallen sind diese meist im Bereich von 0,5-1%. |