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Stille-Beteiligung Die stille Beteiligung an einer Firma bezeichnet das Einbringen von Kapital/Krediten, ohne das der Kapitalgeber im Firmennamen aufscheint oder ein Mitspracherecht hat. Merkmale von stillen Beteiligungen sind die langen Laufzeiten (bis zu 30 Jahre sind nicht unüblich). Bei der üblichen stillen Beteiligung wird der Kapitalgeber an Gewinnen und Verlusten der Firma beteiligt, jedoch nicht am Vermögen. Bei der atypischen stillen Beteiligung wird der Kapitalgeber zusätzlich am Vermögen der Firma beteiligt und hat bei gewissen Entscheidungen Mitspracherechte. Das eingebrachte Kapital wird als Eigenkapital der Firma gewertet und der stille Beteiligte wird nicht in das Handelsregister eingetragen. |