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Spekulationsfrist



In einem bestimmten Zeitraum müssen Gewinne mit der Spekulationssteuer versteuert werden. Für selbstgenutzte Immobilien wurde diese Frist abgeschafft, sie sind somit bei Verkauf spekulationssteuerfrei. Kapitalanlegern wurde diese Frist verlängert, von 2 auf 10 Jahre. Wird die Immobilie innerhalb von 10 Jahren verkauft, muss der Wertzuwachs versteuert werden, er errechnet sich aus Verkaufspreis minus Kaufpreis. Bei einem nach 1995 erworbenen Objekt werden die Abschreibungen dem Verkaufsgewinn angerechnet.