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Möglichkeiten zur Abgabe einer Willenserklärung

Möglichkeiten zur Abgabe einer Willenserklärung



Eine Willenserklärung (WE) kann man zum einem mündlich (z.B. Bestellung in einem Restaurant) oder auch schriftlich (z.B. Kündigung, Testament) abgeben, diese gehören zu den ausdrücklichen Erklärungen. Zusätzlich gibt es auch noch das schlüssige Handeln (z.B. Taxi heranwinken, Güter auf das Kassenband legen) die eine WE wiedergeben. Beim Schweigen (z.B. wenn man Waren zugeschickt bekommt, ohne davon zu wissen) unterscheidet man jedoch, ob man Privatmann oder Kaufmann ist. Beim Privatmann bedeutet Schweigen Ablehnung, beim Kaufmann bedeutet Schweiegn jedoch Zustimmung, wenn er dieses nicht innerhalb von 2 Wochen zurückschickt oder der anderen Partei davon in Kenntnis setzt.