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Mietbürgschaft Unter einer Mietbürgschaft wird eine Bürgschaft verstanden, bei der der Bürge gegenüber dem Vermieter für die Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag bürgt. Sollte also der Mieter seine monatlichen Kosten nicht begleichen, muss der Bürge bei der Mietbürgschaft für die Kosten aufkommen. Diese Form der Bürgschaft wird auch als Alternative zur Zahlung einer Kaution beim Beziehen einer Wohnung verwendet. |