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Durch sog. Exposes werden bei Vermittlung von Grundstücken oder Immobilien detaillierte Angebote durch den Makler unterbreitet. Kommt ein Geschäft zustande muss gemäß § 6521 des BGB eine Courtage ( bestimmter Prozentsatz des Kaufpreises ) bezahlt werden. Auch bei Hinweisen auf eine Immobilie steht dem Makler eine Courtage zu, auch wenn der Verkäufer dann die Vertragsverahndlungen alleine führt. Nur der Makleralleinvertrag ermächtigt den Makler zum Verkauf.