Werbungskosten
Als Werbungskosten können geltend gemacht werden: Darlehenszinsen, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten, Damnum u.a. Aufwendungen.
Als Werbungskosten können geltend gemacht werden: Darlehenszinsen, Abschreibungen, Bewirtschaftungskosten, Damnum u.a. Aufwendungen.