Rangbescheinigung
Der Notar bescheinigt gegenüber dem Kreditinstitut die rangrichtige Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch. Dadurch kann ein Darlehen ausgezahlt werden bevor die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen wurde.
Der Notar bescheinigt gegenüber dem Kreditinstitut die rangrichtige Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch. Dadurch kann ein Darlehen ausgezahlt werden bevor die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen wurde.