Beurkundung
Beurkundung durch den Notar zum Schutz der Betroffenen, sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und gilt insbes. bei Grundstückskaufverträgen und der Belastung von Grundstücken mit einer Grundschuld.
Beurkundung durch den Notar zum Schutz der Betroffenen, sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und gilt insbes. bei Grundstückskaufverträgen und der Belastung von Grundstücken mit einer Grundschuld.