David Reisner Site Admin
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Verfasst am: 09.06.2008, 08:02 Titel: Rürup Rentenversicherung |
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Seit 2005 haben Selbständige und Freiberufler dank der Rürup-Rente auch die Möglichkeit, sich privat und günstig für das Alter abzusichern und somit entsprechende Maßnahmen zur Vorsorge einzuleiten.
Die Rürup-Rente funktioniert im Prinzip wie das System der gesetzlichen Rentenversicherung und es werden monatliche Zahlungen als Beitrag geleistet, welche dann bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Erreicht der Versicherungsnehmer das Renteneintrittsalter, besteht hier kein Kapitalwahlrecht und die angesparte Summe kann tatsächlich ausschließlich als Rente ausgezahlt werden.
Somit wird sichergestellt, dass diese Form von Rente auch wirklich als Altersvorsorge eingesetzt wird.
So wird zum Beispiel im Vertrag ebenso festgehalten, dass das Kapital der Rürup-Rente keinesfalls als zwischen finanzierende Maßnahme oder bei finanziellen Engpässen eingesetzt werden kann.
Verstirbt der Versicherungsnehmer noch vor dem Renteneintrittsalter, verfällt das angesparte Geld. Wobei man allerdings im Vorfeld die Möglichkeit hat, gegen einen nicht ganz unerheblichen Aufpreis, eine Absicherung für die Hinterbliebenen abzuschließen, sodass die Erben in gesetzlicher Reihenfolge einen Anspruch auf die bereits gezahlten Beiträge haben.
Ein Vorteil dieser Versicherung ist auch, dass das angesparte Kapital nicht von Gläubigern gepfändet werden kann und auch nicht im Falle von Arbeitslosigkeit von der Bundesagentur für Arbeit als Vermögen angerechnet wird und somit ein Bezug von Hartz IV nicht verwehrt werden kann.
Erst wenn sich der Versicherungsnehmer in der Auszahlungsphase befindet bzw. die Rente dann monatlich bezieht, ist es möglich, diese zu pfänden.
Die Auszahlung der Rente ist frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich, wobei dies die Untergrenze ist und ein späterer Rentenbezug jederzeit vereinbart werden kann. |
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