David Reisner Site Admin
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Verfasst am: 11.04.2008, 14:43 Titel: Pensionskasse |
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Die so genannte Pensionskasse, welche als ein Lebensversicherungsunternehmen eine nicht-staatliche Versicherungseinrichtung fürs Alter darstellt, finanziert durch die Einzahlung der Beiträge des Arbeitgebers als auch durch den Arbeitnehmer.
Die Pensionskasse an sich zählt zu den 5 Durchführungsmöglichkeiten der betrieblichen Versorgung im Alter. Vorsorgerisiken wie Renteneintritt, Invalidität und Tod werden von der Pensionskasse abgesichert. Zu beachten gilt, dass die betriebliche Altersversorgung durch die Pensionskasse einer Zustimmung des Arbeitgebers bedarf und dementsprechend der Arbeitnehmer ohne diese nicht in diese Kasse eintreten kann. Sollte es dazu kommen, dass der Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheidet, ist es ihm möglich, die Alterversorgung mit eigenen Beiträgen fortzuführen.
Erhält man dann im Rentenalter die Auszahlung der angesparten Summe, wird sie nach dem jeweilig geltenden Steuersatz in voller Höhe versteuert.
Im Vorfeld ist es während der Anspar-Phase so, dass die Zahlungen der Beiträge an die Pensionskasse dennoch steuerlich stark begünstigt werden. Zwar gehören die Zahlungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer mit zum Lohn, sind aber - ähnlich wie bei der so genannten Direktversicherung -, bis zur Höhe von 4 Prozent der Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Eigentlich waren diese Beitragszahlungen ursprünglich nur bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei, jedoch wurde im November 2007 durch den Bundestag die Verlängerung über 2008 hinaus beschlossen.
So haben Mitarbeiter weiterhin die Möglichkeit, ihre Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei in ihren Altersvorsorgevertrag einzuzahlen.
Da die Pensionskasse für die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers haftet und bei einer Insolvenz der Arbeitgeber einspringen muss, ist die Pensionskasse als Altersvorsorge eine sehr sichere Variante sich fürs Alter zu schützen. |
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