David Reisner Site Admin
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Verfasst am: 09.06.2008, 08:05 Titel: Gesetzliche Rentenversicherung |
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Früher galt die gesetzliche Rentenversicherung als einzige Maßnahme, um sich entsprechend für das Alter abzusichern.
Da der Lebensstandard heutzutage aber nicht mehr alleine durch die Zahlung der gesetzlichen Rente gesichert bzw. aufrecht erhalten werden kann, muss man weitere Maßnahme zur Vorsorge einleiten, indem man eine private Rentenversicherung abschließt.
So hat man dann die Möglichkeit, im Alter auf nichts verzichten zu müssen und bisherige Lebensgewohnheiten aufrecht zu erhalten.
Die gesetzliche Rente erhält man derzeit ab dem 65. Lebensjahr, wobei das Renteneintrittsalter aber stückweise angepasst und bis auf 67 Jahre erhöht werden soll.
Zwar besteht die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen und die gesetzliche Rente in Anspruch zu nehmen, allerdings sollte man sich hier im Klaren darüber sein, dass man mit erheblichen Abzügen zu rechnen hat.
Um frühzeitig planen zu können, welche zusätzlichen Maßnahmen man am besten zur Altersvorsorge einleitet, verschickt die Rentenversicherung in regelmäßigen Abständen so genannten Rentenmitteilungen, aus denen ersichtlich ist, wie hoch die momentane Auszahlung der Rente bei Eintritt ins Rentenalter sein wird.
Für die Berechnung der Rente spielt die Beitragszeit im Prinzip die größte Rolle, da dies alle Zeiten sind, in denen in die gesetzliche Rente Beiträge eingezahlt wurden.
Zu diesen Zeiten werden auch Zeiten angerechnet, in denen man arbeitslos war, aber auch Zeiten, die der Kindererziehung dienten und währenddessen keine Beitragszahlung erfolgt ist.
Diese Zeiten werden mit einem pauschalen Beitrag abgerechnet und gelten in der Regel für 3 Jahre.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allerdings nicht nur die Altersrente, welche am bekanntesten ist, sondern tritt auch rein, wenn es um die Rentenversicherung für Hinterbliebene oder um Witwen-, Waisen- oder Halbwaisenrenten geht. |
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