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David Reisner
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Anmeldedatum: 22.08.2006
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 09.06.2008, 07:32    Titel: Ausbildungsversicherung Antworten mit Zitat

Für jedes Kind, dass in die Berufswelt oder ins Erwachsenenleben startet, ist es einfacher, wenn im Vorfeld eine Ausbildungsversicherung abgeschlossen wurde.

In der Regel entstehen den Eltern während der Ausbildung bzw. während der Schulzeit ohnehin schon große Kosten für die Bildung der Kinder, so dass es meistens kaum machbar ist, im Anschluss noch ein entsprechendes Studium oder eine Weiterbildung zu finanzieren.
Mit einer Ausbildungsversicherung, bei der man schon mit geringen monatlichen Beiträgen, die man in der Regel ab dem Kindesalter zahlt, entwickelt sich eine entsprechende Summe, die den Eintritt ins selbständige Leben des Kindes deutlichen vereinfachen kann.

Beim Abschluss dieser Versicherung ist es allerdings zwingend erforderlich, sich im Vorfeld darüber Gedanken zu machen, zum einen wann das Kind auf die in der Ausbildungsversicherung angesparte Summe zugreifen kann bzw. wann das Kapital ausgezahlt wird und auch, ob man in einer finanziellen Notlage während der Laufzeit auf das bereits angesparte Geld zugreifen kann.

In der Regel empfehlen die Versicherungen eine Auszahlung des Kapitals zum 18. Geburtstag oder zum Ende der Schulpflicht.
So kann das Kind das Geld entweder für den Führerschein oder auch zum Eintritt in ein Studium sinnvoll verwenden.

Bei den meisten Versicherungen werden auch so genannte Sonderzahlungen angeboten, so dass es dem Versicherungsnehmer jederzeit möglich ist, wenn er über einen größeren finanziellen Spielraum verfügt, zusätzliche Zahlungen zu leisten, für diese ebenso Zins und Zinseszins angerechnet werden.

Besonders empfehlenswert ist es auch, sich danach zu erkundigen, ob es anderen Personen wie zum Beispiel die Großeltern oder Paten des Kindes, möglich ist Einzahlungen zu tätigen, um somit ebenso für das Kind sparen zu können.

Die Beiträge zur Ausbildungsversicherung richten sich nach dem Gesundheitszustand der Eltern zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss.
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