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Konsortium Bei einem Konsortium handelt es sich um einen zeitlich befristeten oder unbegrenzten Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen. Dabei verfolgen die Firmen, welche Mitglied in einem Konsortium sind, vorrangig wirtschaftliche Ziele. In der Finanzwirtschaft bilden sich häufig Konsortien mit dem Ziel sowohl Unternehmen beim Börsengang zu begleiten, als auch Finanzierungen zu tätigen. Bei umfassenden Bauprojekten schließen sich Baufirmen zu einem Konsortium zusammen, um den Bau eines großen komplexen Gebäudes, wie etwa eines Wolkenkratzers im vorgegebenen Zeitrahmen des Auftraggebers, umzusetzen. Ein solcher Zusammenschluss kann auch unsichtbar sein, was bedeutet, dass der Auftraggeber nicht weiß, dass er mit mehreren Unternehmen zusammenarbeitet. Dabei handelt es sich um die Form eines stillen Konsortiums. Die an einem Konsortium beteiligten Unternehmen beschließen unter sich einen Konsortialvertrag. In diesem Konsortialvertrag wird geregelt, ob die Firmen gegenüber dem Auftraggeber in Haftung treten müssen. Ebenso wird festgelegt, ob Konventionalstrafen fällig werden, sollte etwa ein Bau-Auftrag nicht zum vereinbarten Termin abgeschlossen worden sein. Daneben steht in dem Vertrag, welche Aufgaben die beteiligten Unternehmen zu erfüllen haben. |