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Kollektivvertrag



Ein Kollektivvertrag ist jeweils für eine gesamte Branche gültig und wird von den verschiedenen Kollektivvertragspartnern abgeschlossen.
Meist sind dies die Wirtschaftskammer und die Gewerkschaft in Vertretung der Arbeiter.

In diesem Vertrag werden als Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen viele Dinge genau geregelt und verhandelt, die für alle verhandelnden Parteien rechtsgültig sind.

Der Kollektivvertrag beinhaltet neben weiteren Details besonders die Regelung der Mindestlöhne und Gehälter. Weiters ist die Arbeitszeit und die Arbeitszeitverteilung der Mitarbeiter geregelt, genauso wie Gründe die für eine Dienstverhinderung gültig gemacht werden können.
Zusätzlich werden Kündigungsfristen und Termine geklärt.

Der Vorteil eines Kollektivvertrags besteht darin dass damit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber klare Bedingungen vorfinden können. Egal in welchem Betrieb man innerhalb einer gewissen Branche arbeitet oder arbeiten möchte, der jeweilige Arbeitsvertrag darf keine Schlechterstellung im Vergleich zu dem ausgehandelten Kollektivvertrag beinhalten

Wichtig ist eine ordentliche Kundmachung, es müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer über den gültigen Kollektivvertrag informiert sein, daher ist dieser zum Beispiel oft im Intranet nachzulesen. Verhandlungen über neue Kollektivverträge und Änderungen in gewissen Branchen finden jährlich statt und dauern oft mehrere Wochen.

Nach seinem Abschluss muss jeder KV beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aufgelegt werden und ist im Amtsblatt der Wiener Zeitung kundzumachen (Österreich).