Kapitalbindungsfrist Kapitaldienstfähigkeit Kapitalflucht Kassageschäft Kassenkredit Katasteramt Kaufvertrag Kfz-Brief Kfz-Versicherung Kilometervertrag Kindergeld Kinderinvaliditätsversicherung Kindesvermögen Kleinkredit Kollektivvertrag Kommunalkredit Konsortium Konsumkredit Kontotraffic Krankenversicherungen Kredit Kredit Rücktritt Kreditarten Kreditbedarf Kreditbrief Kreditfähigkeit Kreditgebuehr Kreditgeschäft Kreditkonsolidierung Kreditleihe Kreditlinie Kreditmarktplatz Kreditnebenkosten Kreditrevision Kreditrückführung Kreditsachbearbeitung Kreditsicherheiten Kreditverkauf Kreditverlängerung Kreditversicherung Kreditwuerdigkeit Kreditwürdigkeit Kuendigung Kunstfonds Kunstversicherung Kurzarbeit Kündigung Körperschaftssteuer
|
Kindesvermögen
Über das Kindesvermögen wird beim Tod oder Scheidung eines Elternteils durch die Vormundschaftsbehöre entschieden.
Hierbei muss derjenige Elternteil, dem das Kind bei einer Scheidung zugesprochen wird, der Vormundschaftsbehörde eine Inventarliste über das Kindesvermögen einreichen.
Sollte das Vermögen nicht ordnungsgemäß verwaltet werden, droht eine Vermögenssperre oder ein Beistand wird zur Verwaltung des Kindesvermögen hinzugezogen.
|