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Geschäftsfähigkeit



Jeder der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat ist uneingeschränkt Geschäftsfähig und kann somit Verträge aller Art abschließen, für die der jenige natürlich auch haften muss. Ausnahme: Erhält ein Minderjähriger die Erlaubnis für eine Gewerbeanmeldung, die er dann auch ausführt, gilt er auch als uneingeschränkt Geschäftsfähig, solange es mit dem Gewerbebetrieb zu tun hat.