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Forderungsabtretung Bei einer Forderungsabtretung übergibt der jetzige Gläubiger seine Forderungen an eine andere Einrichtung oder einen anderen Gläubiger. In vielen Fällen werden Forderungen verkauft zu einem Prozentsatz des tatsächlichen Wertes. Besonders häufig geschieht dies bei vermeintlich uneinbringlichen Forderungen. Durch die Forderungsabtretung. Die genauen Gesetzesgrundlagen für Forderungsabtretungen sind im § 398 BGB nachzulesen. |