Kredit Baufinanzierung Kostenloses Girokonto Kreditvergleich Kreditrechner
Kredit ohne Schufa Private Krankenversicherung Lexikon Forum Kontakt Impressum

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Fahrzeugpreis
Faktoren
Fertighaus
Festgeld
Festkredit
Festzinshypothek
Feuerversicherung
Finanzierung
Finanzierung aus einer Hand
Finanzierungsplan
Firma und Firmengrundsätze
Flattax
Flurkarte
Forderungsabtretung
Forderungsausfallversicherung
Formvorschriften
Forward-Darlehen
Forwarddarlehen
Freistellungserklaerung
Fremdkapital
Fungibilität

Forderungsabtretung



Bei einer Forderungsabtretung übergibt der jetzige Gläubiger seine Forderungen an eine andere Einrichtung oder einen anderen Gläubiger.
In vielen Fällen werden Forderungen verkauft zu einem Prozentsatz des tatsächlichen Wertes. Besonders häufig geschieht dies bei vermeintlich uneinbringlichen Forderungen. Durch die Forderungsabtretung.
Die genauen Gesetzesgrundlagen für Forderungsabtretungen sind im § 398 BGB nachzulesen.