b.a.w.- Konditionen Bafög Bagatellkredit Bankabsicherung Barkredit Basisfinanzierung Basisleasing Baubeschreibung Baudarlehen Baufinanzierung Baufortschritt Baugenehmigung Bauherrenhaftpflichversicherung Baukosten Baukredit Baumsparvertrag Baunebenkosten Bautraeger Bauzeitzinsen Beamtenkredit Bearbeitungsgebuehr Bedingungen Bedingungsanpassung Belastung Beleihungsgrenze Beleihungsobjekt Beleihungsunterlagen Bereithaltungszins Bereitstellungszinsen Bergrecht Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung Beschränkt Geschäftsfähig Besicherung Besitz Besitzsteuer Betriebsmittelkredit Beurkundung Bewirtschaftungskosten Biersteuer Bilanz Blankokredit Bodenwert Bonitaetsprüfung Bonitaetsunterlagen Bonität Brandversicherung Briefgrundschuld Briefschuld Brutto Buchgrundschuld Buchkredit Buchschuld Buergschaft Buergschaftsgebuehr Bürge Bürgschaft Bürgschaftsarten Bürgschaftsgläubiger Büroversicherung Börsenmakler
|
Beschränkt Geschäftsfähig
Von 7 bis zum einschl. 17 Lebensjahr ist man beschränkt Geschäftsfähig und nicht in der Lage eigene Verträge ohne die Erlaubnis der gez. Vertreter abzuschließen. Sollte dies doch geschehen sind diese Verträge schwebend unwirksam, bis die gez. Vertreter ihre Einwilligung abgeben.
Ausnahmen: Kann der beschränkt Geschäftsfähige die Leistung mit seinen momentan zur Verfügung stehenden Mitteln bezahlen (z.B. vom eigenen Taschengeld) ist der der Vertrag gültig.
|