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Bauzeitzinsen



Wer sich den Traum von einer eigenen Immobilie erfüllen möchte, muss sich überlegen, ob er ein fertiges Objekt kaufen möchte oder ob er sich den Stress des Bauens antun will. Wer eine bereits fertig gestellte bzw. gebrauchte Immobilie erwerben will, kann mit seiner Bank eine Finanzierung vereinbaren, wo mit unvorhergesehenen Kosten meist nicht zu rechnen ist.

Anders sieht es aus, wenn man ein Haus selbst bauen will. Sicherlich werden die Baugesellschaften bestrebt sein, den vorgesehenen Kostenrahmen einzuhalten. Aber dennoch wird die Finanzierung des Hauses sich anders gestalten, als wenn die Immobilie bereits einzugsfertig ist. So ist es üblich, dass für jede Bauphase, die abgeschlossen wurde, dem Bauherren einen Teil seines Darlehens auszuzahlen. Und für diese Auszahlungen muss der Kreditnehmer Bauzeitzinsen zahlen. Dabei handelt es sich um Schuldzinsen, die für das bis zu dieser Bauphase ausgezahlte Darlehen hin berechnet werden. Die Höhe dieser Schuldzinsen richtet sich in der Regel nach der Höhe der Zinsen des Gesamtdarlehens. Manche Banken berechnen ihrem Kunden jedoch einen Zinsaufschlag für die Teilauszahlungen. Dieser kann bis zu einem Prozent betragen. Dennoch ist diese Art der Finanzierung mit den Bauzeitzinsen immer noch günstiger für den Bauherren, als wenn er eine Zwischenfinanzierung mit seiner Bank vereinbart. Denn diese orientiert sich am Zinssatz des Dispo-Kredits.
Bauzeitzinsen werden zu den sogenannten Baunebenkosten gezählt. Erwägt der Bauherr, nach Fertigstellung seiner Immobilie diese an Dritte zu vermieten, sind die Bauzeitzinsen sogar steuerlich absetzbar. Bei einer Eigennutzung kann er die Bauzeitzinsen allerdings nicht geltend machen.