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Baukosten



Bei diesen Gesamtkosten unterscheidet man Erwerbs- oder Anschaffungskosten bei Kauf von bereits fertigen Gebäuden von den Herstellungskosten eines Neubaus. Sie müssen durch Eigen- und/oder Fremdkapital gedeckt werden. Zu Erwerbs- und Anschaffungskosten gehören: ein angemessener Kaufpreis, die kompletten Renovierungs- und Modernisierungskosten, sonstige Nebenkosten z.B. Notar-. Gerichts- und Maklerkosten.

Grundstückskosten inkl. der Erschließungskosten, die Kosten für den kompletten Bau, die Baunebenkosten ( Architekten- und Ingenieurkosten, Kosten für die Begrünung der Außenanlagen sowie sonstige Nebenkosten.

Herstellungskosten bezeichnet man im Steuerrecht nur diejenigen Kosten, die abschreibungsfähig sind.