b.a.w.- Konditionen Bafög Bagatellkredit Bankabsicherung Barkredit Basisfinanzierung Basisleasing Baubeschreibung Baudarlehen Baufinanzierung Baufortschritt Baugenehmigung Bauherrenhaftpflichversicherung Baukosten Baukredit Baumsparvertrag Baunebenkosten Bautraeger Bauzeitzinsen Beamtenkredit Bearbeitungsgebuehr Bedingungen Bedingungsanpassung Belastung Beleihungsgrenze Beleihungsobjekt Beleihungsunterlagen Bereithaltungszins Bereitstellungszinsen Bergrecht Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung Beschränkt Geschäftsfähig Besicherung Besitz Besitzsteuer Betriebsmittelkredit Beurkundung Bewirtschaftungskosten Biersteuer Bilanz Blankokredit Bodenwert Bonitaetsprüfung Bonitaetsunterlagen Bonität Brandversicherung Briefgrundschuld Briefschuld Brutto Buchgrundschuld Buchkredit Buchschuld Buergschaft Buergschaftsgebuehr Bürge Bürgschaft Bürgschaftsarten Bürgschaftsgläubiger Büroversicherung Börsenmakler
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Baukosten
Bei diesen Gesamtkosten unterscheidet man Erwerbs- oder Anschaffungskosten bei Kauf von bereits fertigen Gebäuden von den Herstellungskosten eines Neubaus. Sie müssen durch Eigen- und/oder Fremdkapital gedeckt werden. Zu Erwerbs- und Anschaffungskosten gehören: ein angemessener Kaufpreis, die kompletten Renovierungs- und Modernisierungskosten, sonstige Nebenkosten z.B. Notar-. Gerichts- und Maklerkosten.
Grundstückskosten inkl. der Erschließungskosten, die Kosten für den kompletten Bau, die Baunebenkosten ( Architekten- und Ingenieurkosten, Kosten für die Begrünung der Außenanlagen sowie sonstige Nebenkosten.
Herstellungskosten bezeichnet man im Steuerrecht nur diejenigen Kosten, die abschreibungsfähig sind.
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